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Gasspeicherumlage entfällt rückwirkend per 1. Januar 2025

26. März 2025

Aufgrund einer Gesetzesanpassung in Deutschland wird die Gasspeicherumlage auf importiertes Erdgas (Transitgas) aus Deutschland rückwirkend per 1. Januar 2025 nicht mehr erhoben.

Die Umlage wurde ursprünglich eingeführt, um die Versorgungssicherheit durch Mindestfüllstände in deutschen Gasspeichern zu gewährleisten. Mit der aktuellen Anpassung entfällt diese Abgabe auf Transitgas ausserhalb Deutschlands vollständig.

Wyna Energie hat die Änderung entsprechend umgesetzt und stellt die Gasspeicherumlage seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr in Rechnung. D.h., Sie müssen nichts weiter unternehmen.

 

Das aktualisierte Preisblatt finden Sie unter www.wyna-energie.ch/naturgas.